Zeitachse der Anmeldung in Deutschland
1 Monat Innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren. Den Netzbetreiber informiert die Bundesnetzagentur.
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Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt (Deutschland)
Von Sebastian Holzer, Wien · zuletzt geprüft am
In Deutschland meldest du ein Balkonkraftwerk an genau einer Stelle an: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das ist kostenlos, geht online und braucht nur wenige Angaben. Eine eigene Meldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig.
Gilt dein Gerät als Balkonkraftwerk?
Die vereinfachte Anmeldung gilt, wenn der Wechselrichter höchstens 800 VA abgeben kann und die Module zusammen höchstens 2.000 W haben.
Hast du mehrere Geräte an deinem Anschluss, zählen sie zusammen. Maßgeblich ist die höchste Leistung, die sich am Wechselrichter einstellen lässt. Ein Gerät mit 900 VA, das per App auf 800 VA gedrosselt ist, fällt nicht darunter. Bundesnetzagentur
Diese Angaben brauchst du
- Adresse, an der die Anlage steht
- Datum der Inbetriebnahme, also der Tag, an dem du den Stecker zum ersten Mal einsteckst
- Leistung der Module zusammen in Watt
- Leistung des Wechselrichters
- bei Speicher: Kapazität und Leistung des Speichers
Alle Werte stehen im Datenblatt oder auf dem Typenschild.
So meldest du dein Balkonkraftwerk an
- Marktstammdatenregister öffnen. Auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto anlegen und die E-Mail bestätigen.
- Dich als Anlagenbetreiber eintragen. Als Privatperson reichen Name und Adresse.
- Anlage registrieren. Im Assistenten „Solaranlage“ und dann „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“ wählen. Für Balkonkraftwerke gibt es ein verkürztes Formular.
- Daten eingeben. Standort, Inbetriebnahme, Modul- und Wechselrichterleistung.
- Speicher mit eintragen, falls du einen hast.
- Absenden und Registrierungsnummer notieren. Den Netzbetreiber informiert die Bundesnetzagentur selbst.
Frist: innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.
Was ist mit meinem Stromzähler?
Dein alter Zähler darf weiterlaufen, bis der Netzbetreiber ihn tauscht, auch wenn er rückwärts läuft. Der Netzbetreiber muss ihn unverzüglich gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem tauschen. Du musst dafür nichts beauftragen. Bundesnetzagentur
Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?
Im Normalfall nicht. Bei der vereinfachten Anmeldung gibst du überschüssigen Strom unentgeltlich ab. Eine Einspeisevergütung ist zwar möglich, setzt aber einen Zweirichtungszähler voraus, und die Vereinfachungen für Balkonkraftwerke fallen dann weg. Für ein Balkonkraftwerk lohnt sich das selten.
Brauche ich die Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft?
Ja, aber du hast einen Anspruch darauf. Seit Oktober 2024 gelten Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn es ihm nicht zumutbar ist. In einer Eigentümergemeinschaft hast du ebenfalls Anspruch, die Gemeinschaft entscheidet aber über das Wie, zum Beispiel Befestigung und Optik.
Musterschreiben für den VermieterHäufige Fragen zur Anmeldung
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Was kostet die Anmeldung?
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Muss ich den Speicher anmelden?
Ist ein Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt erlaubt?
Im Zweifel bei deinem Netzbetreiber nachfragen. Das hier ist keine Rechts- oder Elektroberatung.
Quellen
- Bundesnetzagentur, Balkon-Solaranlagen, geprüft 25.10.2026
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
- VDE, Pressemitteilung zur DIN VDE V 0126-95, 14.11.2025
- § 554 BGB, § 20 WEG